Der Bürgermeister |
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Der Bürgermeister leitet die
Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen. Neben den
ihm gesetzlich oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben obliegen ihm
die Vorbereitung der Beschlüsse des Gemeinderats im Benehmen mit den
Beigeordneten und der Beschlüsse der Ausschüsse, soweit er selbst
den Vorsitz führt; die Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderats
und der Ausschüsse; die laufende Verwaltung; die Erfüllung der
der Gemeinde übertragenen staatlichen Aufgaben. Die dauernde Übertragung der Entscheidung bestimmter Angelegenheiten auf den Bürgermeister ist durch die Hauptsatzung zu regeln. Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der Gemeindebediensteten; die Rechtsstellung der Beigeordneten bleibt unberührt. Für folgende Personalentscheidungen bedarf er der Zustimmung des Gemeinderats:
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