Der Schuldheiß |
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Der Schultheiß auch Schultheiss,
bezeichnet einen in vielen Rechtsordnungen vorgesehenen Beamten, der Schuld
heischt: Er hatte im Auftrag seines Herrn (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn)
die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten,
also Abgaben einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen
Sorge zu tragen. Sprachliche Varianten des Schultheißen sind Schulte
oder Schulze. Früher wurde zwischen dem Stadtschulzen und dem Dorfschulzen
unterschieden. In der städtischen Gerichts- und Gemeindeverfassung war
er ein vom städtischen Rat oder vom Landesherren Beauftragter zur
Ausübung der Verwaltungshoheit und Rechtspflege. Der Schultheiß war meist auch Richter der niederen Gerichtsbarkeit. Gleichartige oder ähnliche Amtsstellungen waren Amtmann, Dorfrichter, Erbrichter, Fronbote, Gerichtskretscham, Greve, Meier, Schiedsmann, Vikar, Villicus, Vogt, Woith. |