Planung des Rambach Kellerskopfstollen

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Das von Ausdehnung wie Kosten bedeutendste Bauwerk unter den Wiesbadener Taunusstollen ist eindeutig der Kellerskopfstollen. Im Gutachten Muchalls von 1893 war er als Alternative zum Schläferskopfstollen bereits in Diskussion gebracht worden, da Muchall davon ausging, dass der nördlich Wiesbadens verlaufende Quarzitzug, der sich zwischen Schlangenbad und Niedernhausen hinzieht und etwa in der Mitte seines Verlaufs vom Münzbergstollen erfasst wird, sowohl westlich wie östlich durch weitere Stollen erschlossen werden könne, ohne dass dies das Wasserkontingent des Münzbergstollens beeinflusse.
Gegen den Kellerskopfstollen sprach zunächst lediglich, dass die dortigen Eigentumsverhältnisse weitaus komplizierter waren als am Schläferskopf. Denn während die Stadt hier in der eigenen Gemarkung relativ frei schalten und walten konnte, war man am Kellerskopf zwingend auf das gute Einvernehmen mit einer ganzen Reihe von Gemeinden angewiesen, in deren Gemarkung der Stollen selbst oder die Zuleitung zur Stadt verlaufen mussten. Drei Jahre später waren die Verhandlungen mit Idstein, Rambach, Sonnenberg, Naurod, Kloppenheim und Auringen um "Servitute" und Durchleitungsrechte erfolgversprechend angelaufen. Vor allem der Magistrat der Stadt Idstein zeigte sich ausgesprochen kooperativ. Auch Kloppenheim verschloss sich nicht den Bedürfnissen der Nachbarstadt, doch differierten hier die Vorstellungen hinsichtlich der
Entschädigungszahlungen. Graf von Schlieffen, der Landrat des Landkreises Wiesbaden, bot seine Vermittlung an.
Der Gemeinderat von Auringen stimmte daraufhin mit 37 gegen fünf Stimmen der Benutzung des gemeindeeigenen Waldes im oberen Theistal zu. Bürgermeister Schneider von Naurod informierte den Verhandlungsführer der Stadt Wiesbaden, Stadtrat Bartling, dass der Gemeinderat eine Ablösesumme von 50.000 Mark fordere, beruhigte dann jedoch sofort: "Hierüber brauchen Sie aber nicht zu erschrecken, darüber lässt sich noch reden". In mehreren Sitzungen im Wiesbadener Kreishaus unter Leitung des Landrats wurden weitere Fortschritte erzielt. Der Magistrat stimmte zu, dass den Gemeinden Sonnenberg und Rambach für die Gestattung der Durchleitung Wasser geliefert werde, Kloppenheim sollte eine Abfindung von 25.000 Mark erhalten. Mit Idstein einigte man sich auf eine einmalige Entschädigungszahlung von 60.000 Mark.